Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausbildungen und Seminare


1. Anmeldung


Mit der Anmeldung erklärt die/der mögliche Teilnehmer:in zunächst ein Angebot zur Teilnahme an der angegebenen Veranstaltung. Der Vertragsabschluss kommt mit der verbindlichen Buchungsbestätigung durch Sandra Conrad zustande (Annahme). Falls eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, so wird dies der/dem Teilnehmer:in nach Erhalt der Anmeldung mitgeteilt.


2. Teilnahmebedingungen


Die/der Teilnehmer:in erklärt ausdrücklich, dass sie/er psychisch stabil ist.

Alle Teilnahmen während der Ausbildung erfolgen auf eigene Verantwortung.

Die/der Teilnehmer:in erkennt an, dass sie/er während der Ausbildung, sowohl während der Ausbildungseinheiten als auch während der Zeit dazwischen, in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für ihre/seine körperliche und geistige Gesundheit. Alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Ausbildung von ihr/ihm unternommen werden, liegen in ihrem/seinem eigenen Verantwortungsbereich. Sie/Er erkennt weiterhin an, dass die Begleitung während der Veranstaltung keinen

Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlung darstellt.


3. Leistungen


Im Ausbildungspreis sind alle Ausbildungseinheiten via Zoom-Calls, deren Aufzeichnungen sowie alle notwendigen Lehrunterlagen in digitaler Form enthalten.

Weitere eventuelle Zusatzleistungen sind nicht im Ausbildungspreis enthalten.

Änderungen des Ausbildungsverlaufes sind nicht auszuschließen. In solchen Fällen hat die/der Teilnehmer:in keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.


4. Zahlungsbedingungen


Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Zahlung per Überweisung mit der Anmeldebestätigung durch die elektronische Zusendung der Rechnung an die/den Teilnehmer:in fällig.

Die Rechnung ist innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Erfolgt keine Überweisung innerhalb der angegebenen Frist auf das angegebene Konto, hat die Veranstalterin Sandra Conrad das Recht, den Vertrag mit der/dem Teilnehmer:in ohne weitere Vorankündigung zu kündigen.


5. Rücktritt vom Vertrag durch die/den Teilnehmer:in


Der Rücktritt durch die/den Teilnehmer:in ist jederzeit möglich und bedarf einer E-Mail an info@wahrekraftderentscheidung.at.

Tritt die/der Teilnehmer:in vom Vertrag zurück oder tritt sie/er die Ausbildung nicht an, hat sie/er an die Veranstalterin Sandra Conrad eine Rücktrittspauschale zu entrichten. Die Rücktrittspauschale beträgt ab 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn bis zum Veranstaltungsbeginn 500 Euro.

Tritt die/der Teilnehmer:in während der Ausbildung vom Vertrag zurück, ist die Rücktrittspauschale zzgl. einer Ausbildungsgebühr in Höhe von 550 Euro je angefangenem Ausbildungsmonat zu entrichten.

Maßgebend für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs des Rücktrittsschreibens via E-Mail.

Vor Ausbildungsbeginn kann die/der Teilnehmer:in bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzperson stellen. Hierfür entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro.


6. Haftung


Die Teilnahme an der Ausbildung erfolgt auf eigene Verantwortung.


7. Datenspeicherung


Durch die Anmeldung zu der Veranstaltung willigt die/der Teilnehmer:in ein, dass ihre /seine persönlichen Daten unter Berücksichtigung der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes gespeichert werden. Die Daten werden nur für Zwecke der Ausbildungsdurchführung und -abwicklung sowie für Informationen im Zusammenhang mit dem Thema der Ausbildung verwendet. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer:in ausdrücklich in die Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu den vorgenannten Zwecken ein. Es findet keine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte zu Werbezwecken statt. Die/der Teilnehmer:in kann der Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und/oder Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten gegenüber der Ausbilderin jederzeit schriftlich oder per E-Mail widersprechen.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.